Angebot
Kurzzeitpflege
Versorgen Sie eine*n pflegebedürftigen Angehörige*n zu Hause? Können Sie die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen? Brauchen Sie eine Atempause oder wollen Sie in den Urlaub fahren?
Dann können wir Ihnen für bis zu 28 Tage im Jahr einen Kurzzeitpflegeplatz anbieten. Zusätzlich können Sie bei Bedarf für weitere 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
In unseren familiären Wohnbereichen sind Plätze für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege vorgesehen. So können wir bei rechtzeitiger Planung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sichere und professionelle Pflege und Betreuung für Ihre*n Angehörige*n anbieten, um Sie vorübergehend zu entlasten. Gerne nehmen wir Ihre*n Angehörige*n als willkommenen Gast in unserer Gemeinschaft auf.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Rahmen einer eingestreuten Kurzzeit- oder Verhinderungspflege – insbesondere im Falle eines Krankenhausaufenthalts, bei dem weder die Dauer noch die daraus resultierende kurzzeitige Pflegebedürftigkeit vorhersehbar sind.
In einem unserer fünf Wohnbereiche leben Sie in einer familiären Gemeinschaft gemeinsam mit anderen Senior*innen. Wir unterstützen Sie dort in Ihrer persönlichen Lebensgestaltung durch individuelle Pflege und Betreuung. Damit ermöglichen wir Ihnen größtmögliche Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit.
Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Unser erfahrenes Wohnbereichsteam stellt sich auf die Gewohnheiten und Erwartungen unserer Kurzzeitpflegegäste ein. Feste Bezugspersonen schaffen Vertrauen, Sicherheit und Zugehörigkeit.
Unsere gepflegten Aufenthaltsräume regen zu beidem an: Zum gemütlichen Beisammensein und zu gemeinschaftlichen Aktivitäten. Im Mittelpunkt steht dabei neben der gemeinsamen Einnahme der Mahlzeiten eine ansprechende, lebendige Tagesgestaltung. Wir laden daher unsere Kurzzeitpflegegäste ein, den Tagesablauf nach ihren Interessen und Möglichkeiten mitzugestalten.
Und sollten Sie zwischendurch das Bedürfnis haben nach ein wenig Rückzug, so bieten unsere Zimmer Ruhe und Privatsphäre.
Bei Vorliegen eines Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 steht Ihnen für Kurzzeitpfleges von Ihrer Pflegekasse ein Zuschuss von 1.774,00 € pro Kalenderjahr für maximal 28 Tage zu.
Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege und zu Heimentgelten finden Sie unter Preise und in unserem Downloadbereich.
In den verschiedenen Wohnbereichen unseres freundlich eingerichteten Hauses finden pflegebedürftige Menschen in fünf Wohnwohnbereichen ein Zuhause. Die hellen und wohnlichen Zimmer verfügen jeweils über große Fenster, eine ansprechende Möblierung und barrierefreie, seniorengerechte Bäder.
Weiterführende Informationen zu Lage und Ausstattung finden Sie hier.
Jetzt geöffnet
ÖffnungszeitenFrau Sonja Schroer-Klösener09131 307 0Mail senden
Pflege Hotline0800 6070110
Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.
Merkblatt zur Kurzzeitpflege
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Möchten Sie mehr wissen?
Muss ich pflegebedürftig sein, um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?
Wenn Sie nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus einen erhöhten Bedarf an Pflege und/oder hauswirtschaftlicher Unterstützung haben, der mit Angeboten der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichend abgedeckt werden kann, gibt es die Möglichkeit einer „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ gemäß §39c SGB V in einer stationären Einrichtung. Dies greift, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit nicht über sechs Monate hinausgeht und Sie somit keinen Pflegegrad bekommen.
Jetzt geöffnet
ÖffnungszeitenFrau Sonja Schroer-Klösener09131 307 0Mail senden
Pflege Hotline0800 6070110
Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.
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