Service

Preise

Heimentgelt ab 01.09.2022

Allgemeine Pflege

Pflegeplatz im Zweibettzimmer* pro Tag pro Monat
(durchschn. 30,42 Tage)
monatliche Leistung
der Pflegekasse
monatlicher
Eigenanteil
Pflegegrad 1  93,14 € 2.833,32 € 125,00 € 2.708,32 €
Pflegegrad 2 114,49 € 3.482,79 € 770,00 € 2.712,79 €
Pflegegrad 3 130,66 € 3.974,68 € 1.262,00 € 2.712,68 €
Pflegegrad 4 147,52 € 4.487,56 € 1.775,00 € 2.712,56 €
Pflegegrad 5 155,09 € 4.717,84 € 2.005,00 € 2.712,84 €
*Einzelzimmerzuschlag pro Tag 4,00 €      

Die Tagessätze der o.g. zeitlich befristeten Leistungen enthalten gesondert berechenbare Investitionskosten in Höhe von 14,72 € sowie eine Ausbildungsumlage in Höhe von 3,56 €. 

Zeitlich befristete Aufenthalte im Versorgungsbereich Allgemeine Pflege

Kurzzeitpflege und Krankenhausnachsorgepflege

Pflegeplatz im Zweibettzimmer pro Tag Eigenanteil 
täglich
jährliche
Kassenleistung
jährliche
Kassenleistung
ausreichend für 
Bis Pflegegrad 1 149,85 € 149,85 €    
Pflegegrad 2 - 5 149,85 €   43,97 € 1.774,00 € 16,75 Tage

Die jährliche Kassenleistung für Verhinderungspflege beträgt 1.612,00 €,  was für eine Leistungsdauer von 15,22 Tagen ausreicht. Es gelten die gleichen täglichen Eigenanteile wie bei Kurzzeitpflege und Krankenhausnachsorgepflege. Die Tagessätze der o.g. zeitlich befristeten Leistungen enthalten gesondert berechenbare Investitionskosten in Höhe von 16,22 € sowie eine Ausbildungsumlage in Höhe von 3,56 €.

Spezialpflegebereich für an MS Erkrankte

Pflegeplatz im Einzelzimmer pro Tag pro Monat
(durchschn. 30,42 Tage)
monatliche Leistung
der Pflegekasse
monatlicher
Eigenanteil
Pflegegrad 1  93,21 € 2.835,45 € 125,00 € 2.710,45 €
Pflegegrad 2 150,26 € 4.570,91 € 770,00 € 3.800,91 €
Pflegegrad 3 166,43 € 5.062,80 € 1.262,00 € 3.800,80 €
Pflegegrad 4 183,30 € 5.575,99 € 1.775,00 € 3.800,99 €
Pflegegrad 5 190,86 € 5.805,96 € 2.005,00 € 3.800,96 €

Der Tagessatz dieses Bereichs enthält gesondert berechenbare Investitionskosten in Höhe von 18,72 € sowie eine Ausbildungsumlage in Höhe von 6,82 €.
Die Unterbringung innerhalb dieses Bereiches erfolgt ausschließlich in Einzelzimmern.

Spezialpflegebereich für an schwerst Schädel-Hirngeschädigte

Pflegeplatz in
diversen Zimmern
pro Tag pro Monat
(durchschn. 30,42 Tage)
monatliche Leistung
der Pflegekasse
monatlicher
Eigenanteil
Pflegegrad 4 220,01 € 6.692,70 € 1.775,00 € 4.917,70 €
Pflegegrad 5 227,57 € 6.922,68 € 2.005,00 € 4.917,68 €

Der Tagessatz dieses Bereichs enthält gesondert berechenbare Investitionskosten in Höhe von 14,72 € sowie eine Ausbildungsumlage in Höhe von 13,45 €.

Alle Tagessätze enthalten einen Ausbildungszuschlag in Höhe von 0,86 €.

Sie müssen nicht aus finanziellen Gründen auf die Sicherheit der Stationären Pflege verzichten, wenn bei Ihnen eine entsprechende Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Informationen über finanzielle Hilfe zur Pflege finden Sie in unserem Merkblatt der AWO Pflegeberatung. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig bei dem zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden, das heißt vor Ihrem Einzug ins Pflegeheim bzw. bevor Ihre finanziellen Mittel erschöpft sind.

 

Dürfen wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

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Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Welche Kosten enstehen während meines Heimaufenthaltes?

Die monatlichen Gesamtkosten für Ihren Aufenthalt berechnen sich aus dem Pflegeaufwand, der sich aus dem Pflegegrad messen lässt, -  Ausbildungszuschlag, - Anteil für die Unterkunft, - Anteil für die Verpflegung und den Investitionskosten für das Einzel- oder Doppelzimmer. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.

Die Kosten und den Anteil der Pflegekasse können Sie detailliert unseren Preislisten entnehmen. So wissen Sie immer genau, welche Kosten Sie zu tragen haben.
Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie Unterstützung beim Sozialhilfeträger anfordern können.
 

Was ist, wenn ich mir einen Pflegeplatz finanziell nicht leisten kann?

Oftmals reichen die finanziellen Möglichkeiten, die sich aus Rentenanspruch und Rücklagen ergeben, nicht aus, um die laufenden Kosten eines Heimplatzes zu decken. In diesen Fällen haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Regierungebezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), der die Kosten hierfür übernimmt. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Verwaltung. Individuelle Beratung und Antragsaufnahme erfolgt in ihrer Gemeindeveraltung, dem Landratsamt oder der zuständigen Sozialverwaltung Ihres Regierungsbezirkes.

Weitere Fragen
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Frau Silvia Sander-Brühl09131 307 0

Pflege Hotline0800 6070110

Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind. 

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